Konzept
Systemische Beratung an der RSB
Immer wieder machen wir die Beobachtung, dass Schülerinnen und Schüler mit Problemen belastet sind, die ihr Lernverhalten, ihre soziale Integration und ggf. auch ihre Persönlichkeitsentwicklung beeinflussen. Hier will die Realschule am Buchenberg „Erste Hilfe“ leisten. Ansprechpartner sind die Beratungslehrer Frau Bender, Frau Richter und Herr Beike. Sie haben für ihre Tätigkeit eine besondere Ausbildung erhalten und stehen in ihren Sprechstunden Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, die sich mit ihren Problemen an sie wenden können. Wichtig ist, dass alles, was in diesen Beratungen angesprochen wird, der Vertrauichkeit unterliegt. Die Tätigkeit der Beratungslehrer basiert auf „systemischer Beratung“.
Die Grundannahmen systemischen Denkens entstanden in der Familientherapie in den 50er Jahren. Bei der Behandlung von Kindern mit Verhaltensstörungen erkannte man, dass sie sich in der Familie anders verhielten als in der Einzeltherapie. Dies führte dazu, dass man sich nicht nur auf den einzelnen Menschen konzentrierte, sondern auf die ganze Familie bzw. die Beziehungen der Familienmitglieder untereinander betrachtete. Man begann, die Familien als „Systeme“ zu sehen.
Übertragen auf die Schule bedeutet das, die Klasse als „System“ mit vielerlei Bezügen und Wirkungen zu begreifen und nicht nur die Relation „Schüler – Lehrer“ zu sehen. Systemische Beratung ist also ein ganzheitlicher Ansatz, der das gesamte Umfeld der Schüler und Schülerinnen im Blick hat, soweit es für die Lösung des Problems erforderlich ist.
Die Methode der systemischen Beratung geht von der Annahme aus, dass jeder Ratsuchende es selbst in der Hand hat, Veränderungen zu erzielen.
Ziel des Beratungsgesprächs ist es, Klarheit zu finden in einer für den Ratsuchenden ungeklärten oder verworrenen Situation. Deshalb lautet die erste Frage immer: „Was möchtest du für dich klären?“
Grundsätze für Beratungsgespräche:
1. Der Schüler/ die Schülerin kann sich in diesem Gespräch gut aufgehoben fühlen.
2. Alles, was er/sie sagt, wird vertraulich behandelt.
3. Es geschieht nichts ohne seine/ihre Zustimmung und gegen seinen/ihren Willen.
4. Es wird konkrete Hilfe angeboten.
Schritte der Gesprächsführung:
1. Schritt: Die Position des Schülers/ der Schülerin erfragen.
2. Schritt: Im Gespräch oder anhand verschiedener Methoden Lösungsmöglichkeiten erarbeiten.
3. Schritt: Lösungsmöglichkeiten ausführlich besprechen.
Konkrete Vereinbarungen treffen.